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Anzeigepflicht bei der KommAustria: Das sollten YouTuber jetzt tun

Anfang September versandte die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) Informationsschreiben an mehrere Inhaber österreichischer YouTube-Kanäle und wies darin auf die gesetzliche Pflicht zur Anzeige der Betriebsaufnahme eines sogenannten audiovisuellen Mediendienstes hin. Anbieter von Mediendiensten auf Abruf (Abrufdiensteanbieter) müssen ihre Tätigkeit nach dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) spätestens zwei Wochen vor Aufnahme der KommAustria als zuständige Behörde mitteilen.

Dem darauf folgenden Medienecho war Verunsicherung unter manchen YouTubern zu entnehmen. Trending Topics hat bereits berichtet. Was steckt hinter dieser Information durch die KommAustria? Müssen YouTuber ihren Kanal nun tatsächlich bei der Behörde melden und drohen ihnen andernfalls hohe Strafen? Und müssen YouTuber für ihren Onlineauftritt Gebühren bezahlen?

Den vollständigen Artikel könnt ihr unter diesem Link abrufen:

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